Ihre Hilfe
Wir meinen: Viele Menschen, die viele kleine Schritte gehen, können gemeinsam Großes bewirken.
Wir wollen unsere Stiftung groß machen, zum Wohl der Menschen in Rotenburg.
Bitte helfen Sie uns dabei.
Wir meinen: Viele Menschen, die viele kleine Schritte gehen, können gemeinsam Großes bewirken.
Wir wollen unsere Stiftung groß machen, zum Wohl der Menschen in Rotenburg.
Bitte helfen Sie uns dabei.
Sparkasse Rotenburg-Bremervörde | |
IBAN | DE50 241 512 35 00 25996000 |
BLZ | 241 512 35 |
Konto | 25 99 6000 |
Stichwort | "Zustiftung" |
Sie erhalten unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung.
"Anderen eine Freude zu bereiten, freut mich am meisten."
(Gisela Schmidt, 78 Jahre)
Es gibt viele Wege, Gutes zu tun. Hier einige Beispiele:
Es macht stolz, etwas zu bewegen. Stellen Sie sich vor, Ihre Spende trägt dazu bei, dass für drei Jahre eine dringend benötigte Halbtagsstelle in der Jugendarbeit eingerichtet werden kann. Oder Chor-Angebote im Rahmen der Kirchenmusik stattfinden können. Wir freuen uns jederzeit über Ihre Spende.
Und die Beschenkten erst. Ganz gleich ob Sie durch eine Einzel- oder Dauerspende ein Projekt Ihrer Wahl unterstützen. Ihre Spende wird zeitnah und nach Ihrem Willen eingesetzt. Darüber erhalten Sie von uns selbstverständlich umgehend eine Bestätigung.
Sie möchten Freundinnen und Freunden, Kirchen, Stiftungen oder gemeinnützigen Einrichtungen etwas vererben? Dann sollten Sie unbedingt ein Testament schreiben. Wenn ein Mensch stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Wer freut sich nicht über Geschenke? Damit können Sie die Menschen Ihrer Gemeinde oder Einrichtungen der Kirche schon jetzt jederzeit erfreuen. Dabei geht es nicht nur um eine finanzielle Unterstützung. Vielleicht haben Sie ein Auto, das Sie selbst nicht mehr fahren können. Oder Sie sind gerade in eine kleinere Wohnung gezogen und haben Mobiliar oder Geräte, die Sie nicht mehr brauchen. Helfen fängt schon im Kleinen an. Und die Freude ist immer groß: Schließlich sind Geschenke etwas Unerwartetes und Zusätzliches.
Sie möchten uns nach Ihrem Ableben etwas schenken? Dann ist alles zu Ihren Gunsten geregelt. Das Vermögen, das Sie verschenken wollen, bleibt weiter Ihr Eigentum. Erst nach Ihrem Tod geht es auf den Beschenkten über. Sie haben also jederzeit Zugriff auf Ihr Vermögen, auch wenn es im Falle Ihres Todes nicht in die Erbmasse übergeht. Vorteilhaft ist auch: Falls Sie gemeinnützigen Organisationen etwas schenken, fällt keine Schenkungssteuer an.
Wenn es um Ihr Erbe geht, ist es nur verständlich, dass Sie als erstes an Ihre Kinder oder andere nahe stehende Menschen denken. Sie sollen mit einer guten Basis in die Zukunft gehen. Vielleicht möchten Sie aber auch einer Stiftung etwas geben. Mit einem Vermächtnis haben Sie die Möglichkeit, einen definierten Teil Ihres Nachlasses einer Stiftung zu schenken.
Die Stiftung ist als Vermächtnisnehmer nicht Eigentümer Ihres Nachlass-Teils, sondern hat gegenüber den Erben lediglich den Anspruch auf Erfüllung Ihres Vermächtnisses, beispielsweise die Übergabe eines Gegenstandes, Zahlung eines Geldbetrages oder die Überschreibung einer Immobilie. So sichern Sie also einen Teil des Nachlasses für Ihre Erben und geben gleichzeitig auch noch etwas ganz gezielt für einen anderen Zweck.